Mediation ist ein freiwilliges Verfahren zur Lösung von Konflikten, eine besondere Form der Streitschlichtung.
Eine Mediation ermöglicht den Parteien, unter Anleitung eine einvernehmliche Lösung für ihren Konflikt zu erarbeiten. Dadurch kann ein Gerichtsprozess, der Zeit, Geld und Nerven kostet und die Fronten oft vollends verhärtet, vermieden werden. Laufende Gerichtsstreitigkeiten werden während einer Mediation ausgesetzt, so dass die Mediation auch noch in diesem Verfahrensstadium eine Alternative zu einem Gerichtsprozess darstellt.
Das Verfahren einer Mediation ist freiwillig und vertraulich. Als speziell ausgebildeter Mediator entscheide ich nicht, sondern helfe ich Ihnen, den Konflikt unter meiner Moderation eigenverantwortlich aufarbeiten und Lösungsmodelle entwickeln, mit den alle Parteien in der Zukunft umgehen können. Eine eventuelle Schuldfrage wie beim gerichtlichen Verfahren steht dabei nicht im Mittelpunkt der Mediation. Insbesondere in folgendenden Bereichen hat sich die Mediation bewährt:
Das Ergebnis einer Mediation wird in einer Abschlussvereinbarung schriftlich niedergelegt und ist für alle Parteien verbindlich.
Die Kosten eines Mediationsverfahrens tragen üblicherweise die Medianten zu gleichen Teilen. Sie betragen ab 150,- EUR / Stunde
Herr Rechtsanwalt Günther ist ausgebildeter Mediator des Bundesverbandes Mediation e.V. (www.bmeV.de). Sie sind interessiert mehr zu erfahren? Schreiben Sie mir unter kanzlei@guenther-rae.de