Auskunftsanspruch: Kontoauszüge auch 10 Jahre zurückliegend prüfen

Ein Pflichtteilsberechtigter fordert regelmäßig Auskunft vom Erben auch über pflichtteilsergänzungsrelevante Schenkungen. Sind Anhaltspunkte vorhanden, so ist der Erbe zu Nachforschungen verpflichtet, ob Erblasserschenkungen in den letzten 10 Jahren erfolgt sind. Ihn trifft die originäre Auskunftspflicht nach § 2314 Abs. 1 BGB. Der Erbe kann sich auch nicht mit den hohen Kosten für die Erstellung der Kontoauszüge herausreden. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 26.01.2016 -19 W 78/15- stärkt die Auskunftsrechte des Pflichtteilsberechtigten. Der Erbe ist zu Maßnahmen eigener Wissensbeschaffung verpflichtet. Auch der Notar, der mit der Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses beauftragt wird, ist in den Pflichtenkreis einbezogen. Sollten Sie Auskünfte als Pflichtteilsberechtigten geltend machen wollen, setzen Sie sich mit uns in Verbindung.

Auskunftsanspruch