Was verbleibt bei Tod im Internet und auf dem Rechner?
Fast jeder nutzt soziale Netze, Smartphones und das Internet. Was passiert mit den dort hinterlegten Daten im Todesfall? Viele Verstorbene existieren im Internet noch weiter, weil ihre Daten nicht gelöscht werden. Dies wird von den jeweiligen Internet-Anbietern und Providern unterschiedlich gehandhabt. So können zu Lebzeiten einige Funktionen auf Vertrauenspersonen übertragen werden, die bei längerer Inaktivität eines Accounts benachrichtigt werden und dann handeln können.
Die Interessenlagen, über die Daten zu verfügen, sind unterschiedlich. Erben haben ein Interesse daran, über die Daten Kenntnis zu erlangen, um Informationen nutzen oder die Daten gegebenenfalls löschen zu können. Dies ist auch für die Beendigung von Verträgen regelmäßig erforderlich. Der Verstorbene wünschte sich vielleicht einen dauerhaften Verbleib seiner Daten im Netz.
Häufig ist ungeklärt, wer über die Daten des Verstorbenen verfügen darf. Ob auch höchstpersönliche Daten vererbt werden können, ist zunehmend Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen. Wer nach seinem Tod den so genannten „digitalen Nachlass“ regeln möchte, sollte Vorsorge treffen. Eine Vorsorgemappe für Belange des digitalen Nachlasses, die angelegt und gepflegt wird, ist hilfreich, wenn sie mit Bevollmächtigungen für Vertrauenspersonen kombiniert wird. Nach dem Erbfall und schon bei Handlungsunfähigkeit, z.B. wegen Demenz oder Verlust der Geschäftsfähigkeit, kann der Bevollmächtigte handeln.
Neben Auflistung der einzelnen Accounts sollte auch geregelt sein, welche Dateien auf privaten Rechner gelöscht werden können, welche Passwörter gegebenenfalls erforderlich sind oder wo sie hinterlegt sind. In jedem Fall ist konkret zu formulieren, was mit dem digitalen Nachlass geschehen soll.