Müssen Geschenke bei Trennung zurückgegeben werden?
Oft kommt es bei Trennung von Paaren zu einem Streit über die Rückgabe von Geschenken. Dies war auch in einem Rechtsstreit am Landgericht Köln der Fall. Hier ging es um die Rückgabe eines geschenkten PKW. Dieser war während der Beziehung dem Partner zugewandt worden, damit diese zur Arbeit fahren konnte. Nach Beendigung der Beziehung wurde er zurückgefordert.
Das Landgerichts Köln (Aktenzeichen: 3 O 280/16 vom 23.06.2017) bestätigt die bisherige Rechtsprechung. Zuwendungen (Geschenke), die einem Partner während der Ehe oder der nichtehelichen Lebensgemeinschaft gemacht werden, können nicht ohne weiteres zurückgefordert werden. Benötigt der Partner das Geschenk für das tägliche Zusammenleben, z.B. ein Auto für die Fahrt zur Arbeit, und mehrt es nicht dauerhaft erheblich das Vermögen, so darf der/die Beschenkte den Gegenstand behalten. Er muss nach Beendigung der Partnerschaft nicht zurückgegeben werden.
Auch die individuellen Vermögensverhältnissen des Schenkers werden in die Abwägung des Gerichts einbezogen. Hatte der Gegenstand einen außergewöhnlich hohen Wert oder stellt er für ihn eine "finanziell besonders herausragende Leistung“ dar, so kommt auch eine andere Bewertung in Betracht.
Bei Fragen rund um die Rückgabe von Geschenke bei Beendigung einer Partnerschaft stehen wir Ihnen gern mit Rat zur Seite.