Kann ich von meinem Miterben Nutzungsentschädigung verlangen, wenn er die gemeinsame Erbsache allein nutzt? Nicht selten lebt ein Miterbe im elterlichen Haus nach Letztversterbenden allein weiter und nutzt dieses. Andere Miterben verlangen dann nach dem Erbfall Nutzungsentschädigung für die in ihrem Miteigentum stehende Sache.
§ 745 Abs. 2 BGB greift als Anspruchsgrundlage jedoch nicht ein. Miteigentümer sind grundsätzlich auch allein zum Gebrauch von Miteigentum berechtigt. Eine Geldentschädigung an andere Miteigentümer ist grundsätzlich nicht geschuldet. Auch soll nach einer Entscheidung des Landgerichts Mönchengladbach vom 22.04.2016 -11 O 1/16 - eine einfache Zahlungsaufforderung zur Zahlung nicht genügen. Damit Sie berechtigte Ansprüche auch ordnungsgemäß geltend machen, setzen Sie sich mit uns in Verbindung.