Für ein Testament, das bei einem Notar beurkundet wird, ist die Aufbewahrung geregelt. Dieser hinterlegt das Testament bei Gericht.
Ein eigenhändig erstelltes handschriftliches Testament kann zu Hause aufbewahrt werden. Dann kann es allerdings bei Umzug oder durch Verlegen verloren gehen. Auch besteht die Gefahr, dass Dritte das Testament entweder nicht finden oder entgegen ihrer Verpflichtung, ein aufgefundenes Testament nicht beim Nachlassgericht abliefern.
Sicher gegen einen Verlust ist die Aufbewahrung eines eigenen Testamentes beim Amtsgericht. Dort kann man das Testament direkt selbst hinterlegen. Möglich ist auch, das Testament einem Notar zu übergeben, der es dann dem Amtsgericht übergibt. Dies ist aber kostenpflichtig. Will man das Testament wieder vom Amtsgericht herausverlangen, so muss man dies selbst tun.
Die Aufbewahrung des Hauses zwar Kosten frei, jedoch mit Verlustrisiken verbunden. Gelegentlich wird auch eine Kopie vom Original gefertigt. Dies ist jedoch nicht unproblematisch, wenn das Original sich nicht mehr findet. Hat man das Original vernichtet und ein neues Testament errichtet, so ergeben sich Probleme, wenn möglicherweise noch eine Kopie des „Alttestamentes“ vorhanden ist. In besonderen Fällen kann von der Kopie auf das Original geschlossen werden.
Sie sollten sich daher überlegen, wie sie das Testament verfahren wollen.