Kann ich von meinem Miterben Nutzungsentschädigung verlangen, wenn er die gemeinsame Erbsache allein nutzt?
Ein Pflichtteilsberechtigter fordert regelmäßig Auskunft vom Erben auch über pflichtteilsergänzungsrelevante Schenkungen.
Familienunterhalt ist anders als Trennungsunterhalt grundsätzlich nicht auf eine Geldzahlung gerichtet.
Zur Berechnung des Pflichtteils ist Auskunft über den Nachlass vom Erben zu erteilen. Leider erfolgt dies häufig sehr lückenhaft.
Der BGH ist in einem Urteil vom 02.06.2016 -VII ZR 348/13- von einer Entscheidung des VIII. Senats abgewichen.